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Bank haftet nicht bei Betrug mittels Rücküberweisung durch Trojaner

Urteil des Landgerichts Karlsruhe – Az. 20 O 24/13

Fällt der Kunde einer Bank auf einen Trojaner rein, der ihm eine Fehlüberweisung vorgaukelt und ihn dazu bringt, diese an ein bestimmtes Konto zurückzuzahlen, so haftet die Bank nicht für den entstandenen Schaden. Zu diesem Urteil kamen die Richter am Landgericht Karlsruhe in ihrem unter dem Aktenzeichen 20 O 24/13 ergangenen Urteil vom 23. Mai 2014.

Der Fall

Die Kundin einer Bank fand in ihrem Onlinebanking einen Kontosaldo vor, der 9.000 Euro über ihren Erwartungen lag. In der Anmeldung fürs Onlinebanking las sie, dass dieser Betrag versehentlich auf ihr Konto überwiesen wurde und sie ihn auf ein bestimmtes Konto zurücküberweisen soll.

Die Überweisung wurde von der Kunden unter Nutzung einer TAN vorgenommen. Bald darauf stellte sich aber heraus, dass es sich um einen Trojaner handelte, der ihr den höheren Kontostand und die Fehlüberweisung nur vorgetäuscht hatte.

Die Kunden focht daraufhin die Überweisung an und verklagte die Bank auf Erstattung des Geldes.

Vor dem Landgericht Karlsruhe scheiterte sie mit dieser Forderung allerdings. Die Richter sahen die Bank nicht in der Haftung, da die Kunden die Überweisung mittels TAN ausdrücklich autorisiert hatte. Daher war auch eine Anfechtung der Überweisung nicht möglich, da es nicht die Bank war, die die Kundin getäuscht hatte. Vielmehr handelte es sich um eine Täuschung durch eine dritte Partei ohne Wissen der Bank.

Fazit

Klicken Sie nie auf Links zum „Onlinebanking“ in Emails, die Sie bekommen. Geben Sie die URL Ihrer Bank händisch ein und prüfen Sie gegebenenfalls das SSL-Zertifikat. Sieht der Login-Bereich zum Onlinebanking nicht wie gewohnt aus, sollten Sie misstrauisch werden. Ein Anruf bei oder eine Mail an die Bank kann dann schnell Gewissheit bringen. Mehr Tipps dazu finden Sie in unserem Phishing-Ratgeber oder auf unserer Seite mit Sicherheitstipps zum Onlinebanking.