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Das Basiskonto für alle!

Bankkarte wird in Geldautomaten eingeführt.
© emeraldphoto – Fotolia
Das Basiskonto kommt! Schon Anfang 2016 sollen Asylsuchende, Obdachlose und Menschen ohne festen Wohnsitz das Grundrecht auf ein Basiskonto haben. Im Oktober 2015 wurde ein entsprechender Referentenentwurf der Bundesregierung auf den Weg gebracht.

Das Bundeskabinett setzt mit diesem Gesetz frühzeitig die Richtlinie 2014/92/EU¹ (Zahlungskontenrichtlinie) des Europäischen Parlaments von 2014 um. Spätestens zum 1. Juni 2016 soll das neue Gesetz in Kraft treten. Die zuständige Behörde für die Umsetzung des Gesetzesentwurfs soll die »Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen« (BaFin) sein.

Geltendes Recht

In Deutschland soll künftig jeder ein Bankkonto eröffnen können. Banken können sogar zur Kontoeinrichtung gezwungen werden. Die meist von Sparkassen verurteilte »Rosinenpickerei« anderer Banken dürfte durch das geplante Gesetz der Vergangenheit angehören.

Das Basiskonto soll elementare Kontofunktionen wie Überweisungen, Ein- und Auszahlungen, Lastschriften und Kartenzahlungen möglich machen. Das Jedermann-Konto wird auf Guthabenbasis geführt und kann bei jeder beliebigen Bank eröffnet werden.

Außerdem sollen Banken durch das geplante Gesetz zu mehr Transparenz bezüglich Konditionen und Gebührenmodelle gezwungen werden. Verbraucher sollen Konditionen verschiedener Finanzdienstleister in Zukunft besser und leichter vergleichen können.

Auch Vergleichsportale, sofern sie mit einem staatlichen Zertifikat dekoriert werden wollen, müssen bestimmte Kriterien erfüllen und Vorgaben umsetzen.

Was ändert sich?

Ohne Ausweisdokumente oder einen festen Wohnsitz war es »Kontolosen« bislang unmöglich, ein Bankkonto zu eröffnen.

Wer bislang kein Bankkonto besaß, hing in einer Spirale fest, die paradoxer kaum sein konnte. Ohne Konto kein Arbeitsvertrag, kein Mietvertrag, keine Teilnahme am Wirtschaftssystem und soziale Isolierung. Aber ohne Mietvertrag eben auch kein Bankkonto. Gut durchdacht geht anders.

Banken konnten Antragsteller ohne festen Wohnsitz oder aus angespannten sozialen bzw. finanziellen Verhältnissen (SCHUFA-Auskunft) ablehnen. Zwar gaben Banken 1995 eine Selbstverpflichtung zum »Girokonto für jedermann« bekannt, doch nur die wenigsten Institute hielten sich auch daran. Einen rechtlich bindenden Anspruch auf das Jedermann-Konto gab es nicht.

Sparkassen sind durch Landesgesetze und Verordnungen angehalten, keinen Antragsteller abzuweisen. Das machte sich das private Bankwesen häufig zum Vorteil und leitete unattraktive Kunden gerne mal zur nächstgelegenen Sparkasse weiter.

Kostenloses Basiskonto?

Mitnichten. Banken dürfen durchaus Kontoführungsgebühren berechnen. Allerdings darf die Gebührenpolitik nicht zur Abschreckung eingesetzt werden. Behörden sind angehalten, Banken diesbezüglich zu kontrollieren.

Wer? Wie? Was?

Die Standards zur Kontoeröffnung werden gelockert. Für Obdachlose bzw. Menschen ohne festen Wohnsitz reicht es künftig aus, die Adresse eines Bekannten oder Familienmitglieds anzugeben.

Asylsuchende und Ausländer ohne gültige Ausweisdokumente können Banken nun ersatzweise von Behörden ausgestellte Duldungspapiere vorlegen.
Die Behördendokumente müssen den Briefkopf und das einsprechende Siegel einer Ausländerbehörde sowie Identitätsangaben (Anschrift und Passfoto) und die Unterschrift des Antragstellers enthalten.

Die Behördendokumente müssen den Briefkopf und das einsprechende Siegel einer Ausländerbehörde sowie Identitätsangaben (Anschrift und Passfoto) und die Unterschrift des Antragstellers enthalten.

Mit dem Basiskonto steht nun jedem Bürger – auch Asylanten und Obdachlosen ohne festen Wohnsitz – der Weg zum eigenen Girokonto offen.


Das Fachportal Konto.org stellt Merkblätter zum Basiskonto in deutscher, englischer und arabischer Sprache zum Download bereit.

Merkblatt Basiskonto Asylbewerber deutsch
Merkblatt zum Thema Basiskonto für Asylsuchende (PDF)
Infosheet Basic Bank Account for Refugees
Infosheet Basic Bank Account for Refugees (PDF)
Merkblatt Basiskonto Asylbewerber in arabischer Sprache
Merkblatt zum Thema Basiskonto für Asylsuchende in arabischer Sprache (PDF)




Weiterführende Links

¹Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments


Global MasterCard