Entgelte für Zusendung von Kontoauszügen zulässig
Allgemeine Rechtsauffassung § 307 BGB
Banken dürfen für das Zusenden von Kontoauszügen Entgelte erheben, weil es sich dabei um eine zusätzliche Serviceleistung handelt.
Die Kunden müssen jedoch auch die Möglichkeit haben, kostenlos an ihre Auszüge zu kommen, sei es am Automaten oder am Schalter.
Ist die kostenlose Versorgung gesichert, können die Banken für andere Zugangsarten Gebühren verlangen. Ob dabei der Kontoauszug am Schalter oder am Automaten gebührenpflichtig ist, bleibt ihnen überlassen.