Keine Gebühren bei PIN-Ersatz
Geht der Brief mit der PIN-Nummer auf dem Postweg verloren, darf die Bank keine Gebühren für die erneute Zusendung der PIN oder für die Neuausstellung der Karte verlangen.
So lautet die Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt vom 27.01.2000 (Az. 2/2 O 46/99).
Hat der Kunde dagegen den Verlust selbst verschuldet, darf sie sehr wohl Gebühren verlangen.