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Girokonto für Jugendliche und junge Leute

Wer nicht gerade studiert, beginnt in der Regel schon vor seinem 18. Lebensjahr mit der Ausbildung. Aber auch schon während der Schule gehen immer mehr junge Menschen einer Nebentätigkeit nach, um zum Beispiel ihr Taschengeld aufzubessern oder die Miete für die erste eigene Wohnung bezahlen zu können. In allen Fällen ist es von Vorteil, bereits über ein Girokonto zu verfügen. Doch die meisten Banken sehen als Mindestalter für eine Kontoeröffnung das 18. Lebensjahr vor. Wo also bekommt man ein Girokonto für junge Leute und vor allem, was kostet solch ein Jugendkonto und wie ist es ausgestattet? Wir haben uns bei einigen Onlinebanken und Sparkassen umgesehen und ein solches kostenloses Girokonto für junge Leute und Auszubildende gefunden, welches wir unseren Lesern nachfolgend vorstellen wollen.

0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
12,45 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
0,00€mtl. Grundgebühr
 / 
Dispo­zinsen p.a.
12,85 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
11,16 %
Mindest­gehalts­eingang
0,01 €
Guthaben­zinsen p.a.
2,90 %
Bonus:50 € Gehaltsgutschrift für Neukunden und 6 Monate 2,90 % Zinsen garantiert
2,90 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,50 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
9,90 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Bonus:Bis zu 150€ Startprämie für Neukunden
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
8,89 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
13,14 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
7,50 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Negativ­zinsen p.a.
0,00 %
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
1,00 %
bis zu 1,00 % p.a. Guthabenzins
Zur Bank

Wir haben insgesamt 9 Produkte für Sie im Vergleich.


Zum Detailvergleich der Jugendkonten

Ein Konto lässt sich ganz einfach eröffnen:

  • Kontoantrag online ausfüllen und ausdrucken
  • Da es sich bei Personen unter 18 Jahren um Minderjährige im Sinne des Gesetzes handelt, muss auch ein Erziehungsberechtigter den Kontoantrag unterschreiben.
  • Legen Sie dem Kontoantrag eine Kopie der Geburtsurkunde oder des Kinderausweises bei, wenn der zukünftige Kontoinhaber noch unter 18 Jahren ist.
  • Kontoinhaber und Erziehungsberechtigter gehen mit dem Kontoantrag, allen weiteren erforderlichen Unterlagen und jeweils einem gültigen Personalausweis zur nächsten Postfiliale und lassen ihre Identität im Rahmen des Post-Ident-Verfahrens durch den Postangestellten prüfen. Dieser Schritt ist gesetzlich vorgeschrieben um zu verhindern, dass Unbekannte ein Konto auf fremden Namen eröffnen.
  • Hat ein Elternteil bzw. ein Erziehungsberechtigter bereits ein Konto bei entsprechenden Bank, kann das Verfahren auch vereinfacht werden, denn dann ist keine erneute Identitätsprüfung erforderlich und das Konto kann direkt online beantragt werden.
  • Ist der zukünftige Kontoinhaber zum Zeitpunkt der Eröffnung bereits 18 Jahre oder älter, kann er das Konto selbstverständlich ganz alleine eröffnen.
  • Innerhalb weniger Tage nach dem Absender des Kontoantrags sowie aller weiterer erforderlicher Unterlagen wird das Konto eröffnet und Ihnen die Zugangsdaten sowie Kontounterlagen und entsprechende Karten zugesendet.
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