Produktinformationsblätter für Girokonten
Bislang gehört das Girokonto zu den Finanzprodukten, bei denen es nahezu am wenigsten Transparenz gibt. Während es für wichtige Anlagearten längst „Beipackzettel“ gibt, sind Produktinformationsblätter für Girokonten bislang eher nicht vorhanden – doch dies könnte sich bald ändern, wenn sich die EU-Kommission weiter dieser Frage annimmt. Doch was ändert sich, wenn solche Informationsblätter für das Girokonto zu Pflicht werden sollten?
Transparenz durch die Banken nicht mehr freiwillig
Kommt die Pflicht für Produktinformationsblätter auch für Girokonten, ist jegliche Transparenz, die Banken derzeit noch freiwillig und mehr oder minder schlecht üben, nicht mehr freiwillig, sondern per Gesetz gefordert. Damit können Banken, deren Produktinformationsblätter in diesem Bereich nicht ausreichend genug sein sollten, durchaus mit Abmahnungen von Verbraucherschützern rechnen.
Positiv für die Verbraucher
Wenn Banken transparent sein müssen, dann profitieren in erster Linie die Kontoinhaber davon und die Verbraucher, die auf der Suche nach einem neuen Girokonto sind. Durch die Produktinformationsblätter für Girokonten können solche Konten viel leichter als bisher miteinander verglichen werden. Denn: die Banken können dann ihre Leistungen sowie die Preise und Kosten für das Girokonto nicht mehr irgendwo in ihrem Preisverzeichnis verstecken, sondern müssen in dem das angebotene Girokonto begleitenden Produktinformationsblatt mit offenen Karten spielen.
In der Praxis wird dies wohl bedeuten, dass die Banken sowohl die Höhe der Dispozinsen und der Überziehungszinsen, sowie die monatlichen Kosten für Kontoführung und Kontoauszüge sowie für die weiteren Leistungen des Girokontos werden offenlegen müssen. Wird dies jede Bank machen, haben Verbraucher die Möglichkeit, mittels dieser Informationen einen guten Girokontovergleich anzustellen – bislang ist dies nur bei einigen Banken und mit einem Girokontorechner möglich. Einige Produktinformationsblätter sind aus unserer Sicht schon jetzt sehr gut, etwa das der DKB oder der netbank.
Definitiv alle Kosten und Gebühren können interessierte Leser unserem Girokonto-Detailvergleich sowie den Detailseiten zu allen von uns getesteten Konten entnehmen, deren Übersicht Sie hier finden.
Girokonto-Vergleich
Girokonto-Rechner
Wird das kostenlose Girokonto dann endgültig zum Auslaufmodell?
Bereits jetzt ziehen sich viele Banken aus der Werbung für kostenlose Girokonten zurück und bieten solche Konten nicht mehr kostenfrei an. Sollten Beipackzettel auch für Girokonten kommen, könnte dies zugleich bedeuten, dass endgültig Schluss ist mit dem kostenlosen Girokonto – zumindest bei den Banken, bei denen das Girokonto nur unter Bedingungen wie einen bestimmten Mindestgeldeingang kostenlos ist. Ob dies das generelle Ende von kostenlosen Girokonten sein wird? Eher nicht, da sich doch gerade die Direktbanken über dieses „kostenlos“ bei ihrem Girokonto definieren und so auch auf Kundenfang gehen. Sind die von ihnen angebotenen Girokonten dann plötzlich nicht mehr kostenlos, werden viele Bankkunden eher abwinken und wie bisher auch weiter bei ihrer Hausbank bzw. Filialbank bleiben.
Wer zahlt die Zeche?
Wie vieles im Leben von Verbrauchern, ist auch das Ende vom Lied bei der Einführung von Produktinformationsblättern für Girokonten eher ein trauriges. Denn eines dürfte bereits jetzt sicher sein: die Zeche, die gezahlt werden muss für die Zusammenstellung und Herstellung dieser Beipackzettel für das Girokonto werden die Banken sicher nicht selbst tragen wollen. Und damit, über höhere Kontoführungsgebühren oder andere höhere Gebühren, beispielsweise im Zahlungsverkehr, die Zeche an den Verbraucher abgeben und diesen damit bezahlen lassen.
Das bedeutet: letztlich werden die Verbraucher dafür zahlen müssen, dass die Banken dazu verpflichtet werden, mehr Transparenz zu üben. Damit würde eine neue Regelung wieder zu Lasten der Verbraucher und Kunden gehen, anstatt die zu treffen, die in Wirklichkeit aufgrund ihrer mangelnden Transparenz Schuld an der Misere und damit an der durchaus notwendigen Einführung von Produktinformationsblättern für Girokonten – die Banken.
Weitere Produktinformationsblätter werden wohl kommen
Neben dem Produktinformationsblatt für das Girokonto könnte früher oder später auch das Produktinformationsblatt für Zinsanlagen zur Pflicht werden. Erst kürzlich hat die Stiftung Warentest in einem Test feststellen müssen, dass Banken bei den Produktinformationen für Sparanlagen oftmals nur allzu spärlich informieren. In den getesteten Kurzinformationen fehlten oft gleich mehrere Angaben wie: die Höhe der Zinsen, die es eigentlich für die entsprechende Zinsanlage gibt, die mögliche Rendite, wie die Zahlung der Zinsen erfolgt und wie es mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Verfügung und / oder einer Kündigung der Sparanlage aussieht. Bei der ING-DiBa etwa ist das schon jetzt vorbildlich gelöst. Sie bietet für ihr Extra-Konto, das Festgeld, das Zinswachstum, den Sparbrief und das VL-Sparen entsprechende Produktinformationsblätter an. Das Extra-Konto ist seit Jahren auch immer wieder eine Empfehlung in unserem Tagesgeldvergleich.
Bildmaterial: © lagom – Fotolia.com