Was sind Inhalt und Funktion eines Kontoauszuges?
Auf einem Kontoauszug werden alle Umsätze einschließlich des sich hieraus ergebenden Saldos eines laufenden Kontos dokumentiert. So erhalten Kunden einen Überblick über Ein- und Ausgänge ihres Girokontos.
Normalerweise handelt es sich beim Kontoauszug um ein Schriftstück, mittlerweile weit verbreitet ist auch der elektronische Kontoauszug, bei dem Daten in Dateiform bereitgestellt werden, zum Beispiel beim Online-Banking.
Auf einem Kontoauszug sind unter anderem die folgenden Informationen zu finden:
- Kreditinstitut
- Bankleitzahl
- Name des Kontoinhabers (evtl. auch Adresse)
- Kontonummer
- Datum der Kontoauszugserstellung
- Anfangs- und Endbestand für den entsprechenden Zeitraum
- Einzelne Buchungsposten mit Buchungsdatum
- Wertstellung der Kontobewegungen
- Verwendungszweck
- Kontostand (Soll oder Haben), etc.
Heutzutage werden Kontoauszüge den Bankkunden an so genannten Kontoauszugsdruckern zur Verfügung gestellt. Unter Einsatz der Bankkarte kann ohne PIN bequem der Auszug erstellt werden.
Ein Auszug wird allerdings nur dann gedruckt, wenn seit dem letzten Auszug Bewegungen auf dem Konto stattfanden bzw. der Rechnungsabschluss erstellt wurde. Allgemein wird die Empfehlung ausgesprochen, davon mindestens monatlich Gebrauch zu machen. So wird der Überblick gewahrt und Reklamationen können fristgerecht durchgeführt werden.
Pflichten von Bankkunden im Zusammenhang mit Kontoauszügen
Davon abgesehen, ist der Inhaber eines Girokontos dazu verpflichtet, seinen Kontoauszug regelmäßig zu überprüfen, um eine Kontrolle über die Kontobewegungen zu haben. Werden nach einem Viertel Jahr keine Kontoauszüge ausgedruckt, muss die Bank diese dem Kunden per Post zusenden, die Kosten dafür trägt der Kunde. Je nach Bank, kann das auch monatlich oder nach sechs Wochen der Fall sein.
Vierteljährlich erhalten Bankkunden einen Rechnungsabschluss, in dem neben den üblichen Kontoumsätzen auch die Zinsen, Gebühren und Kosten des vergangenen Quartals verrechnet werden. In Deutschland hat ein Kontoinhaber nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sechs Wochen ab Zugang des Rechnungsabschlusses Zeit, Widerspruch gegen Lastschriften durch Einzugsermächtigung einzulegen und etwa eine Rücklastschrift auszulösen. Unterbleibt ein Einwand, gilt der Rechnungsabschluss als genehmigt, die Salden somit als akzeptiert.
Aufbewahrungsfristen von Kontoauszügen
Eine gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht von Kontoauszügen gibt es für Privatpersonen nicht. Um wichtige Zahlungen nachweisen zu können, sollen sie es dennoch tun, empfiehlt der Bundesverband deutscher Banken. Denn viele Alltagsgeschäfte, wie zum Beispiel die Zahlung eines Fernsehers, verjähren nach dem geltenden Recht erst nach drei Jahren. In manchen Fällen kann das Aufbewahren der Kontoauszüge somit vor der doppelten Inanspruchnahme des Kunden schützen.
Ausnahmen gelten allerdings für Zahlungen im Zusammenhang mit dem Haus und dem Grundstück. Privatpersonen sind hier nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, Rechnungen und Zahlungsbelege, etwa von Reparaturen, mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist endet mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.