Tagesgeldkonto mit Girokonto verbunden, wie sicher ist mein Geld?
In den letzten Monaten wurde die Angst der Sparer in Europa immer größer. Nicht zuletzt die Zwangsabgabe auf Einlagen bei zypriotischen Banken hat dafür gesorgt, dass so mancher Sparer sein Geld am liebsten gar nicht mehr zu Bank bringen würde. Dennoch bringt es wenig, das Geld bei sich zuhause aufzubewahren, versichert ist es dort nur bis zu einem vergleichsweise geringen Betrag über die Hausratversicherung, abgesichert, und es bringt so auch keine Zinsen. Doch wie sicher ist das Ersparte, wenn das Tagesgeldkonto mit einem Girokonto verbunden ist? Gilt hier die gleiche Absicherung wie bei einem reinen Tagesgeldkonto oder ist die Einlagensicherung dann anders geregelt?
Einlagensicherung bei einem Tagesgeldkonto
In der gesamten EU gilt für Einlagen, die als Tagesgeld anlegt werden, eine Sicherungssumme von bis zu 100.000 Euro je Kunde. Diese Summe ist gesetzlich geregelt. Nachdem in Zypern erst Anlagen unter dieser Sicherungssumme angetastet werden sollten, war der Aufschrei in ganz Europa entsprechend groß und es wurde dann davon abgesehen – und die gesetzliche Einlagensicherung dadurch auch bestätigt. Darüber hinaus gibt es Absicherungen wie beispielsweise den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes privater Banken, BdB. Wie hoch dieser im Ernstfall von mehreren Bankenpleiten wirklich für die Verluste der Sparer eintreten würde, ist unklar, da diese Einlagensicherung zwar auf dem Papier besteht, jedoch nicht einklagbar sein dürfte.
Einlagensicherung bei einem Girokonto
Gelder, die auf einem Girokonto geführt werden, laufen anders als Geld auf Tagesgeldkonten nicht unter Spareinlagen, sondern sind so genannte Sichteinlagen. Dennoch sind sie, zumindest bis zur gesetzlichen Sicherungssumme nicht minder geschützt. Auch für Geld auf dem Girokonto gibt es eine Einlagensicherung bis zur Summe von 100.000 Euro je Kunde – da das Guthaben auf Girokonten als ein so genanntes Sichtguthaben angesehen wird, das auch per Gesetz abgesichert ist.
Einlagensicherung bei Girokonten mit Tagesgeldkonto
Da sich die Sicherungsgrenze der gesetzlichen und auch privaten Einlagensicherungsfonds immer auf alle Konten eines Kunden bei einer Bank beziehen, bedeutet das, dass pro Kunde und Bank max. 100.000 Euro zu 100 Prozent über die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert sind. Wie diese 100.000 Euro zwischen Girokonto und Tagesgeldkonto verteilt sind, ist egal. Übersteigt die Summe des Guthabens auf dem Girokonto und dem Tagesgeldkonto allerdings die Grenze von 100.000 Euro, sollte das Geld auf mehrere Banken verteilt werden.
Fazit: Girokonten mit kombiniertem Tagesgeld unterliegen damit der gleichen gesetzlichen Einlagensicherung wie ein reines Tagesgeldkonto. Mit unserem Tagesgeldvergleich lassen sich solche Kombiprodukte schnell und einfach finden.