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Ohne SEPA-Umstellung wartet die Pleite

Freitag den 19.07.2013

Die 10-stellige Kontonummer und die BLZ, wie wir sie kennen, sind bald Geschichte. Ab Februar des kommenden Jahres steht die endgültige Umstellung des deutschen Zahlungsverkehrs auf SEPA an, das bedeutet zugleich, dass es in Zukunft eine 22-stellige Kontonummer, die IBAN und eine neue Kennziffer für die Banken, die BIC, gelten werden. Seit Monaten klären wir zu diesem Thema mit unserem SEPA-Ratgeber auf. Bereits mehrfach wurde angemahnt, dass die Unternehmen hierzulande ihre Software immer noch nicht umgestellt haben auf IBAN und BIC – und nun drängt die Zeit immer mehr. Wie die HypoVereinsbank nun gar warnt, könnte Unternehmen, die es nicht mehr rechtzeitig schaffen, ihre Zahlungssysteme auf SEPA umzustellen, die Pleite drohen.

Entsprechend deutlich äußert sich der Bereichsvorstand Multinationale Unternehmen der HypoVereinsbank, Philipp Reimnitz, gegenüber der Wirtschaftszeitung "Handelsblatt":  "Je nach Geschäftsmodell besteht also die Gefahr, dass solche Unternehmen schnell illiquide oder gar insolvent werden." Der Grund dafür ist einfach zu benennen: ab Februar 2014 ist es nicht mehr möglich, Geld einzuziehen, wenn nur die bisherige Kontonummer und die BLZ angegeben sind, es ist dann die Angabe der IBAN und der BIC notwendig.

Vielen Unternehmen scheint dies heute jedoch noch gar nicht bewusst zu sein, wie sehr die Zeit nun drängt. Während die Auswirkungen für Privatkunden eher weniger dramatisch sind, da die Banken hier oftmals selbst die Umstellung auf SEPA vornehmen für ihre Kunden, sieht dies im Bereich der Unternehmen natürlich anders aus. Diese sind, wollen sie in Zukunft nach dem Stichtag 1. Februar 2014 noch Zahlungen einziehen, müssen sie auf SEPA umgestellt haben, da sie sonst ohne Geld dastehen. Dabei gilt: für jede Zahlung ist ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Eine Vorlage für ein solches Mandat stellen wir Ihnen hier kostenlos zum Download zur Verfügung:

SEPA-Lastschriftmandat Vordruck

Im schlimmsten Falle könnte dies zu einem Pleitenszenario ohnegleichen führen, wachen die betroffenen Unternehmen nicht endlich auf und stellen ihre Buchhaltung und ihre Software entsprechend rechtzeitig um. Und rechtzeitig bedeutet dabei, noch in diesem Jahr: denn je Änderung gerade im Bereich der Unternehmenssoftware bedarf auch einer Testphase und einer Übergangszeit, die unbedingt eingeplant werden sollten. Zudem ist es dann auch erforderlich, das eigene Personal dahingehend zu schulen oder schulen zu lassen, damit dieses auch in der Lage ist, zügig und störungsfrei mit der neuen Software arbeiten zu können.

Dies bedeutet: die Zeit drängt für die Unternehmen, wenn sie auf kommendes Jahr rechtzeitig die Kurve bekommen wollen zur Nutzung von IBAN und BIC und nicht plötzlich dastehen wollen ohne Einnahmen, weil die Banken, bei denen die Geld einziehen wollen, keine Verwendung mehr haben für die bisherige Kontonummer mit den zehn Stellen und die bisherige Bankleitzahl mit den acht Stellen.

Autor: Christel Weiher