Bankenverband informiert über P-Konto
Noch immer kennen viele Verbraucher die Möglichkeiten des Pfändungsschutzkontos nicht und stehen dann im Regen, wenn eine oder mehrere Pfändungen auf ihrem Girokonto eingehen. Der Bankenverband (BdB) informiert deshalb aktuell erneut über das P-Konto, das zu einem wichtigen Bestandteil der deutschen Bankenlandschaft geworden ist.
Wer sein Girokonto nicht als Pfändungsschutzkonto führt, der hat im Falle von Pfändungen schlechte Karten. Da die Umwandlung eines normalen Girokontos in ein P-Konto inzwischen jedoch bei den meisten Banken recht schnell geht, ist zumindest der automatische Pfändungsschutz gesichert und das Konto kann (fast) ganz normal wieder genutzt werden.
Seit dem 1. Juli 2013 beträgt die Pfändungsfreigrenze, die nach einer Umwandlung in ein P-Konto automatisch gilt, 1.045,04 Euro im Moment. Dieses Geld kann dann genutzt werden, wenn es auf dem Girokonto als Guthaben besteht, ein Pfändungsschutzkonto kann normalerweise nicht mit einem Dispokredit geführt werden und auch die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist in der Regel ausgeschlossen. Ansonsten sind mit einem Pfändungsschutzkonto alle Buchungen möglich, die auch mit einem normalen Girokonto möglich sind, seien es Überweisungen, Abhebungen am Geldautomaten, Erstellung von Terminüberweisungen und Erstellung von Daueraufträgen. Damit kann das P-Konto nahezu normal genutzt werden und der Kontoinhaber ist nicht vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen, wie es vor der Einführung des Pfändungsschutzkontos bei Kontopfändungen der Fall war.
Mit einem P-Konto verlieren Kontoinhaber damit zugleich auch nicht ihr Girokonto. Gehen jedoch Pfändungen auf dem Girokonto ein und dieses wird nicht in der von der Bank gesetzten Frist in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt, wird dies zu einer Kontokündigung seitens der Bank kommen. Danach steht man dann erst einmal ohne Girokonto da, dies muss jedoch nicht sein, solange das Konto zügig in ein P-Konto umgewandelt wird. Vor allem bei den Direktbanken geht dies meist recht schnell, manchmal genügt fast ein Mausklick, damit das bisherige Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird. Danach geht es dann meist auch schnell mit der Eröffnung des Kontos bis zur Höhe des Pfändungsfreibetrags. Mehr Informationen zur Pfändungsschutzgrenze und wie dieser Freibetrag in bestimmten Fällen erhöht werden kann, erhalten Sie in unserem Ratgeber.