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Aushöhlung des Datenschutzes beim Zahlungsverkehr dank neuer EU-Richtlinie?

Dienstag den 1.04.2014

Logo der Sparkassen DeutschlandDer Entwurf zur Zahlungsdiensterichtlinie der EU-Kommission wurde überarbeite und nun vorgelegt – und stößt gleich auf heftige Kritik seitens des Präsident des Deutschen Sparkassen– und Giroverbandes. Wie Georg Fahrenschon vom DSGV dabei deutlich macht, führt die neue Richtlinie zu einer Aushöhlung des Datenschutzes beim Zahlungsverkehr.

Grundlage für Ausforschung der Bankkunden?

Fahrenschons Kritik an dem neuen Zahlungsdiensterichtlinie-Entwurf der Kommission der Europäischen Union ist harsch: „Mit ihren Regulierungsvorschlägen schafft die EU-Kommission die Grundlagen für eine umfassende Ausforschung unserer Kunden durch fremde Zahlungsdiensteanbieter. Es ist mir völlig unverständlich, wie man angesichts engagiert geführter weltweiter Datenschutzdiskussionen derartige Vorschläge machen kann“.

Anstatt etwas besser zu machen, wird es gleich richtig schlechter gemacht, mag man angesichts dieser deutlichen Kritik des DSGV-Präsidenten sehen kann. Während Fahrenschon mitunter durchaus weichgespült reagieren mag, hier in diesem Fall findet er klare Worte, die vor den Verbrauchern vor allem angesichts der im Mai anstehenden Europawahlen zu denken geben sollten.

European Payment Area – Der SEPA Ratgeber

Wird doch das Europaparlament von vielen Bundesbürgern immer noch sehr stiefmütterlich betrachtet und besteht doch bislang kaum Interesse an diesem wichtigen Parlament und der Europäischen Union allgemein, zeigt sich nun die wahre Bedeutung. Denn die Richtlinien, welche die EU-Kommission durchbekommt im Parlament und bei den EU-Staaten, die haben dann auch Hand und Fuß – und damit auch Geltung für alle Bürger der EU, und damit auch in Deutschland. Denn: EU-Recht geht vor Staaten-Recht!

Sparkassen wollen sich verweigern

„Die Sparkassen jedenfalls seien nicht bereit, die Daten ihrer Kunden zur Ausforschung preiszugeben.“, heißt es in der die aktuelle Stellungnahme von Georg Fahrenschon begleitenden Presseerklärung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.

Dies macht deutlich, wie hart die Sparkassen die neue Zahlungsdiensterichtlinie der EU-Kommission bewerten. Und hierbei muss man dann schon sehen, dass die Sparkassen mitunter auch nicht zimperlich umgehen mit den eigenen Kunden – aber dass das Thema Datenschutz ein wesentlicher Punkt auch in Zukunft sein wird in der Arbeit der Sparkassen.

Fremde Zahlungsdienstenanbieter mit Kontodaten-Einblick?

In der neuen Zahlungsdiensterichtlinie der EU-Kommission enthalten ist unter anderem die Änderung der Gebührenstruktur bei den Kreditkartenanbietern VISA und MasterCard, die für Händler die Kosten je Zahlungsvorgang auf ein maximales Niveau beschränken.

Schutz vor SEPA-Pishung Emails

Anders sieht es indes mit der Änderung aus, die fremden Zahlungsdiensteanbietern einen Einblick in die Umsatzdaten der Konten der Kunden gewähren sollen bei der Abwicklung von Online-Zahlungen.

Der DSGV wird heute hier deutlich, zu was dies führen würde: „Zahlungen im Internet einen Einblick in die Kontoumsatzdaten ihrer Kunden zu ermöglichen. Auf diesem Wege könnten solche Dienste das gesamte Zahlungsverhalten der Verbraucher auswerten. Darunter wären auch europäische Töchter ausländischer Unternehmen, deren Geschäftsmodell vorwiegend darin besteht, Verbraucherdaten zu sammeln, entgegen den europäischen Datenschutzgrundsätzen zu speichern und auszuwerten.“

Und genau hier ist der Punkt erreicht, an dem Bürger aufbegehren sollten. Eine Konteneinsicht von fremden Mitarbeitern und Dienstleistern hat noch nie zu etwas Gutem geführt, wie man beim Falschberatungs-Skandal der Postbank sehen konnte, der vor einigen Jahren Aufsehen erregte.

Risiko verlagert sich auf Käufer – Das Ende des Verbraucherschutzes im Internet?

Laut Aussage des DSGV-Präsidenten wird bei den Vorschlägen der EU-Kommission zudem das Risiko bei Käufen im Internet allein auf den Verbraucher verlagert. Fahrenschon dazu: „Die Zahlungsdiensteanbieter sollen bereits beim Kauf dem Verkäufer die Zahlung bestätigen können. Das läuft in der Praxis auf eine Vorkasse durch die Käufer hinaus. Diese bleiben dann im Zweifel auf Schäden durch Nicht- oder Schlechtlieferung sitzen. Selten hat ein Gesetzesentwurf unter der Überschrift ´Verbraucherschutz´ die Rechte der Verbraucher so stark eingeschränkt“, so Fahrenschon.

SEPA-Umstieg leicht gemacht

Dies sind klare Worte und nun bleibt es an der Kommission und den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, eine bessere Lösung zu finden, die wirklich auch die Bezeichnung „Verbraucherschutz“ wert ist und nicht stattdessen den Schutz der Verbraucher erst recht mit den Füßen tritt.