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P-Konten und Extragebühren: Nächstes OLG fällt klares Urteil

Mittwoch den 29.08.2012

Ein Girokonto für Jedermann ist in Deutschland immer noch in weiter Ferne. Eine rechtliche Grundlage, welche die Banken und Sparkassen zur Eröffnung eines Guthabenkontos verpflichtet, gibt es immer noch nicht. Wenn ein solches Girokonto eröffnet wird, bekommen die Kontoinhaber dieses oft durch höhere Kontogebühren zu spüren, ganz besonders schlimm ist es dann bei den so genannten P-Konten, bei denen die Banken zusätzliche monatliche Kosten berechnen (siehe dazu auch unseren Vergleich von P-Konten). Im Falle der Extragebühren für Pfändungsschutzkonten hat inzwischen ein weiteres Oberlandesgericht ein klares Urteil gefällt.

Wie Biallo.de berichtet, hat das OLG Schleswig nun Recht gesprochen, und deutlich gemacht: kostet das Girokonto an sich keine Gebühren, muss auch das Pfändungsschutzkonto bei der Bank gebührenfrei sein und es dürfen keine Extragebühren für das P-Konto berechnet werden. In der das Urteil begleitenden Presseerklärung gibt es dafür auch die Begründung: "Die Bank darf für das Führen des Girokontos als Pfändungsschutzkonto kein höheres Entgelt fordern, als sie selbst für Girokonten mit ansonsten vergleichbarem Leistungsumfang verlangt. Mit dem Führen eines Pfändungsschutzkontos erfüllt die beklagte Direktbank ihre gesetzliche Pflicht, nach der der Kunde jederzeit verlangen kann, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Mit der Erhebung eines Sonderentgelts versucht die Direktbank Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten auf den Kunden abzuwälzen, ohne hierfür eine echte Gegenleistung zu erbringen." (Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig, Aktenzeichen 2 U 10/11).

Bis zu zehn Euro verlangen die Banken für die Bereitstellung eines P-Kontos oder auch Girokontos ohne Schufa. Bei dem geschützten Konto sind Pfändungen nur über den gesetzlichen Pfändungsfreibetrag hinaus möglich. Während es früher recht umständlich war für Kontoinhaber, ein gepfändetes Girokonto wieder frei zu bekommen, hat der Gesetzgeber endlich Abhilfe geschaffen, damit Schuldner nicht noch tiefer in den Schuldensumpf fallen, weil sie wegen einem gesperrten Konto keine Miete mehr zahlen können und kein Geld für ihren Lebensunterhalt haben.

Mit der Einführung des Pfändungsschutzkontos haben Banken und Sparkassen jedoch eine neue Marktlücke gewittert und gleich kräftig Gebühren aufgeschlagen. Das Urteil des OLG Schleswig dürfte nun wegweisend sein, gerade auch in Bezug auf ein mögliches Girokonto für Jedermann. Bislang gibt es nur eine Selbstverpflichtung der Geldinstitute, ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen, der im Bankenalltag jedoch oftmals nicht nachgekommen wird. Eine Verpflichtung zur Eröffnung eines Girokontos für jeden gibt es bislang hingegen noch nicht.