Weihnachtsgeld auf P-Konto teilweise pfändungsfrei!
Viele überschuldete Verbraucher fragen sich hinsichtlich der kommenden Weihnachtsgeld-Ausschüttung, ob sie überhaupt etwas von ihrem 13. Gehalt haben werden, wenn ihr Girokonto gepfändet wird. Die Verbraucherzentrale NRW hat nun eine Antwort darauf gegeben, und berichtet, dass 500 Euro Weihnachtsgeld pfändungsfrei sind.
Die gilt jedoch nur bis zu einer Summe von 500 Euro und nur auf Antrag. Die Verbraucherzentrale NRW dazu in einer aktuellen Pressemitteilung: „Den Schutz für das Weihnachtsgeld gibt es nur auf einem Pfändungsschutz-Konto (P-Konto). Doch auch wer ein P-Konto führt, auf dem der Schutz sonst ja (fast) automatisch geht, darf sich nicht in Sicherheit wiegen. Der geschützte Sockelbetrag und weitere schon bescheinigte Freibeträge werden in der Regel nicht ausreichen, um das Plus beim Weihnachtsgeld zu sichern“.
500 Euro zusätzlich ist natürlich gerade für jene Verbraucher eine schöne Sache, die durch eine oder mehrere Pfändungen auf ihrem Konto mitunter nur noch das Nötigste an Geld monatlich zur Verfügung haben. Gerade der Kontoinhaber, der nur den Grundfreibetrag für das Pfändungsschutz-Konto seit Juli dieses Jahres 1.073,88 Euro erhält, ist mitunter sehr froh über jeden weiteren Euro, den er gerade jetzt zur Weihnachts- und damit auch zur Geschenkzeit, zur Verfügung hat.
Den zusätzlichen Freibetrag für das P-Konto gibt es laut Verbraucherzentrale NRW jedoch nur auf Antrag, dieser muss je nach Gläubiger entweder beim Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers gestellt werden. Dabei gilt: unpfändbar sind dann Weihnachtsvergütungen bis zu einem Betrag von maximal 500 Euro, jedoch nur bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, entsprechend § 850 a der Zivilprozessordnung.
Wer mehr über das Pfändungsschutzkonto wissen möchte, findet entsprechende Informationen in unserem Vergleich, aber auch der Ratgeber „Geschafft: Schuldenfrei“ der Verbraucherzentrale NRW bietet hierfür gute Infos rund um die Schulden und den Pfändungsschutz.
Mehr Informationen: P-Konten im Vergleich
Wie kann ich mein Weihnachtsgeld auf dem P-Konto schützen?
Auf dem P-Konto ist automatisch ein Grundfreibetrag von 1.178,59 Euro (Stand 07/2019) vor der Pfändung geschützt, in der Regel reicht dieser nach Auszahlung der Gratifikation nicht aus.
Um auch das Weihnachtsgeld pfändungssicher zu machen, raten Verbraucherexperten P-Konto-Inhabern dazu, beim zuständigen Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers (z. B. Finanzamt) einen entsprechenden Antrag zu stellen. Der Antrag sollte rechtzeitig, das heißt vor Auszahlung des Weihnachtsgeldes Ende November, beim Gericht eingehen.
Als Vorlage kann der von der Verbraucherzentrale zur Verfügung gestellte Musterbrief zur Freigabe des Weihnachtsgeldes bei einem P-Konto genutzt werden.
»Hinweis« Bei mehreren Kontopfändungen müssen auch mehrere Anträge gestellt werden.