Was ist SEPA und wofür ist es gut?
Wie wir auf unserer Seite zum Thema Auslandsüberweisungen bereits aufgezeigt haben, gibt es dafür verschiedene Regelungen hinsichtlich der Gebührenaufteilung zwischen Überweisendem und Empfänger. Darüber hinaus sind die Laufzeiten oftmals unangemessen lang. Seit dem 1. Januar 2008 sind Auslandsüberweisungen in derzeit 31 Länder nun endlich standardisiert worden. Das neue Verfahren heißt SEPA. SEPA steht dabei für Single Euro Payments Area und gilt sowohl für Überweisungen, als auch für Lastschriften und EC-Kartenzahlungen. Die bereits beschriebenen nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren bleiben weiterhin bestehen. SEPA stellt vielmehr eine Ergänzung dieser Verfahren dar, die in den teilnehmenden Ländern eine einheitliche Nutzung von Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs ermöglicht. Zu den teilnehmenden Ländern gehören:
- Die 27 EU-Staaten
- Island, Norwegen und Lichtenstein als Staaten des EWR (Europäischen Wirtschaftsraumes)
- Die Schweiz
SEPA-Überweisung
Im Gegensatz zu den bisherigen bankabhängigen Regelungen für Auslandsüberweisungen gelten bei der SEPA-Überweisung folgende einheitliche Regelungen:
- Das Empfängerkonto wird einzig durch IBAN und BIC identifiziert
- Jede Überweisung wird in voller Höhe des angegebenen Betrages durchgeführt
- Überweisender und Empfänger tragen jeweils die Kosten der Überweisung, die bei ihrer Bank anfallen
- Eine Überweisung darf maximal drei Bankarbeitstage benötigen, bis sie auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben ist
- Die Meldegrenze von derzeit 12.500 Euro, ab der Auslandsüberweisungen über ein bei der Bank des Überweisenden erhältliches Zusatzformular bei der Bundesbank für Außenwirtschaftsstatistik zu melden sind, bleibt bestehen
SEPA-Lastschrift
Die SEPA-Lastschrift stellt ein einheitliches europaweit geltendes Lastschriftverfahren dar, welches den Aufwand der beteiligten Kreditinstitute stark verringert. Die wichtigsten Regelungen dazu lauten wie folgt:
- Einheitlich europaweit gültig
- Jeder Lastschrift wird ein Fälligkeitsdatum vorgegeben
- Der einziehenden Bank und dem Zahlungsempfänger wird ein Mandat in Form einer Ermächtigung zum Einzug des angegebenen Betrages erteilt. Dieses Mandat erlischt, wenn innerhalb einer Frist von 18 Monaten keine erneute Lastschrift getätigt wird und muss dann neu beantragt werden
- Bei jeder SEPA-Lastschrift werden IBAN und BIC zur eindeutigen Identifizierung des Empfängerkontos eingesetzt
- Der Einreicher einer Lastschrift wird eindeutig identifiziert, was den heutzutage noch sooft üblichen Lastschriftmissbrauch drastisch einschränken soll
- Die Widerspruchsfrist beträgt 8 Wochen
Die SEPA-Lastschrift basiert auf einer EU-Richtlinie vom April 2007 und muss in allen 31 teilnehmenden Ländern bis zum 1. November 2009 in nationales Recht umgesetzt werden
SEPA-EC-Kartenzahlung
Die SEPA-EC-Kartenzahlung stellt das dritte Zahlungsverkehrsprodukt dar. Sie ermöglicht es den Kunden, innerhalb von Europa an jedem Terminal mit jeder EC-Karte bargeldlos zu bezahlen und an jedem Geldautomaten der oben genannten 31 Staaten Bargeld abzuheben. Bei mehr als 350 Millionen EC- und Bankkarten, welche sich europaweit im Umlauf befinden, soll damit ein deutlicher Anstieg des bargeldlosen Zahlungsverkehrs erreicht werden. Dabei soll es schon ab 2008 in allen 31 Ländern möglich sein, auch mit einer Bankkarte ohne EC-/Maestro-Funktion an jedem Geldautomaten Bargeld abzuheben und an jedem Terminal bargeldlos zu bezahlen. Voraussetzung dafür sind natürlich einheitliche Sicherheitstechnologien bei den europaweit eingesetzten EC-Karten, wofür von Bankenseite aber schon gesorgt wird.