Was tun bei SEPA-Chaos?
Seit geraumer Zeit ist es Banken, Unternehmen und Verbrauchern bekannt, dass die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr naht bzw. in Teilen bereits stattgefunden hat. Trotzdem gibt es Probleme – auf das Chaos braucht man da nicht lange zu warten. Zahlreiche Meldungen von doppelten oder fälschlichen Abbuchungen kursierten in den vergangenen Tagen und Wochen in den Medien. Was aber kann getan werden, um ein noch größeres SEPA-Chaos zu vermeiden?
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Irrtümer bei SEPA-Abbuchungen: Durcheinander versus Einheitlichkeit im europäischen Zahlungsverkehr
SEPA bedeutet Single Euro Payments Area und bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Der Prozess dient der Vereinfachung des grenzüberschreitenden Handels durch international einheitliche Zahlungsformate. Also ganz gleich, ob eine nationale bzw. internationale SEPA-Überweisung oder Lastschrift erfolgen soll, es gelten Laufzeiten und feste Fristen für die elektronische SEPA-Überweisung. Die SEPA-Umstellung wurde in Europa offiziell ab dem 1. Februar 2014 eingeführt. Jeder am Zahlungsverkehr Teilnehmende ist von diesem unaufhaltbaren Prozess betroffen, daran wird es nichts mehr zu rütteln geben. Mit den entsprechenden Modifikationen sollten sich Verweigerer demnach langsam aber sicher auseinanderzusetzen. Geschieht dies nicht, kann das zur Konsequenz haben, dass der finanzielle Fehlerteufel auf Ihrem Konto tanzt. So zumindest ging es bereits einigen Verbrauchern in Deutschland.
Beispiel 1
FOCUS Money (24. Februar 2014) berichtete über den Fall der ING-DiBa, die im Dezember 2013 bei einigen ihrer Kunden die Kreditraten zu früh abbuchte. Da das Einzugsdatum auf einen Wochenendtag fiel und nicht auf den Montag, der dann der 1. des Monats gewesen wäre, waren die Kunden verständlicherweise irritiert. Ein Schaden soll ihnen allerdings nicht entstanden sein.
Beispiel 2
Die Bild Zeitung berichtete am 22. Februar 2014 ebenfalls von Doppelabbuchungen. Dabei handelte es sich um den monatlichen Kita-Beitrag, welcher betroffenen Eltern der Kinder, die in einer Kita in Berlin-Prenzlauer-Berg betreut werden, vom Konto abgebucht wurde. Bei 299 Zahlungsleistenden wurde der monatliche Gesamtbeitrag in Höhe von 38 Euro für das Mittagessen doppelt eingezogen. Auch in diesem Fall wurde nachträglich bekannt gegeben, dass die Betroffenen keinen finanziellen Schaden erlitten.
Wie aber können Sie sich nun vor solchen Doppelabbuchungen schützen? Was können Sie tun, wenn Sie eine solche Abbuchung auf Ihrer Umsatzanzeige bemerken? Entstehen Kosten bei einer Rückbuchung? Im Folgenden finden Sie einige Tipps um auf schnellstem aber direktem Weg zu reagieren.
Tipps und Tricks bei irrtümlichen Buchungen
„Irren ist menschlich“! Hinter dem SEPA-Zahlungsverkehr stehen Menschen, die diesen betreuen. Fehler sollten demnach verziehen werden, und das noch mehr, wenn sich, wie bei der SEPA-Umstellung, die entsprechenden Kreditinstitute in einer Phase des Umbruchs befinden. Derartige Umbildungen sind stets durch Unterbrechungen, Irrtümer und Missgeschicke gekennzeichnet. Mit der SEPA-Umstellung wird Bankkunden geraten, mehr noch als zuvor, Kontoauszüge und Umsatzanzeigen eingehend zu prüfen. So auch der Tipp der Verbraucherzentralen Deutschlands.
Sollten Sie eine doppelte oder irrtümliche Abbuchung auf Ihrem Konto feststellen, raten wir Ihnen sich umgehend an Ihre Bank zu wenden. Die schnellste Lösung wäre, sich mit Ihrer Bank telefonisch in Verbindung zu setzen.
- Nehmen Sie telefonischen Kontakt zu Ihrer Bank auf und erläutern Sie den Sachverhalt.
Anschließend sollten Sie sich auf dem schriftlichen Weg absichern, indem Sie eine Email oder ein postalischen Schreiben nachsenden. So verfügen Sie zugleich über einen schriftlichen Nachweis.
- Sichern Sie sich ab, in dem Sie nach getätigtem Anruf bei der Bank eine Email bzw. einen Brief nachsenden.
Handelt es sich um einen Systemfehler der Bank, kann eine solche irrtümliche Buchung umgehend zurück genommen werden.
Ebenso sind Rückbuchungen möglich, vor allem dann, wenn ein anderer Auftraggeber einen irrtümlichen Lastschrifteneinzug ausgeführt hat. Einfacher ist es jedoch, wenn Ihnen der Auftraggeber bekannt ist, direkt mit diesem in Kontakt zu treten, z. B. mit dem Vermieter, dem Telefonanbieter etc. Ist Ihnen der Auftraggeber allerdings nicht bekannt, raten wir Ihnen wiederum umgehend Kontakt mit Ihrer Bank aufzunehmen und im Folgenden bei dieser die Transaktion rückgängig zu machen.
Nutzen Sie diese Infografik auf Ihrer Webseite – einfach den nachfolgenden Code kopieren und einbinden.
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Kosten: Rückbuchungsgebühren – Überziehungszinsen
Für die Kosten, die im Zuge einer fehlerhaften Buchung entstehen, hat der Verursacher aufzukommen. Darunter sind alle Gebühren zu verstehen, die bei einer Rückbuchung entstehen können, ebenso wie eventuell anfallende Überziehungszinsen. D. h. entweder die Bank oder aber der Auftraggeber einer Lastschrift können zur Rechenschaft gezogen werden. Kommt es durch eine fälschliche Buchung zur Kontoüberziehung und damit einhergehend zu weiteren Kosten, die dadurch entstehen, weil andere Lastschriftenmandate nicht gedeckt wurden, können Sie diese vom Verursacher zurückfordern. Wichtig dabei! Achten Sie darauf, welche Lastschriftenmandate in Folge noch anstehen. Beim Onlinebanking haben Sie die Möglichkeit sich im Voraus Transaktionen anzeigen zu lassen, bevor eine Abbuchung vorgenommen wird. Nutzen Sie den zeitlichen Vorteil und legen Sie Widerspruch ein, bevor Ihr Geld weg ist.
Für Rückbuchungen haben Sie in der Regel einen Zeitraum von acht Wochen zur Verfügung. Für nicht genehmigte Lastschriften räumen Ihnen die Banken für Ihren Einspruch sogar 13 Monate ein.
- Kosten für fehlerhafte Lastschriften sind vom Auftraggeber zu zahlen.
- Sie haben acht Wochen für die Anweisung von Rückbuchungen zur Verfügung.
- Nicht autorisierte Lastschriften können Sie bis zu maximal 13 Monaten nach dem Einzugsdatum einklagen.
Haben Sie unerwartet eine Geldsumme auf Ihrem Konto, die Sie nicht zuordnen können, müssen Sie nicht unbedingt Ihre Bank informieren. Aber freuen Sie sich nicht zu früh! Wir raten Ihnen: Tun Sie es trotzdem! Da Sie keinen Rechtsanspruch auf das Geld hegen. Sollte es von Ihnen ausgegeben werden, kann Ihnen ein zivilrechtliches Verfahren wegen unrechtmäßiger Bereicherung drohen.
- Auch bei unerwarteten Geldeingängen die Bank informieren.
Unser TIPP: Achten Sie in den kommenden Monaten noch genauer auf jegliche Form der Kontobewegungen. Prüfen Sie, ob nicht versehentliche Beträge doppelt oder irrtümlich abgebucht wurden bzw. Zahlungseingänge verzeichnet sind, die Sie sich nicht erklären können. Entscheidend ist, sollten Sie eine fälschliche Abbuchung oder ähnliches bemerken, dass Sie umgehend Kontakt mit der zuständigen Bank aufnehmen und derartige Zahlungsbewegungen sofort melden, auch auf schriftlichem Weg.
Autor: DH
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