Einlagensicherung
Wer Geld auf einem Girokonto oder Tages- bzw. Festgeldkonto zu liegen hat, will meist auch wissen, wie sicher seine Einlage etwa gegenüber dem Konkurs seiner kontoführenden Bank ist. Diese Frage erhält angesichts der Bankenkrise seit Ende 2007 sowie den milliardenschweren Nachschüssen durch den Bund bei der IKB Deutsche Industriebank AG eine ganz neue Dimension der Bedeutung.
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken stellt quasi die Grundsicherung aller Sichteinlagen auf Girokonten, Spar- und Termingeldern in Deutschland dar. Ihr ist jede in Deutschland zugelassene Bank angeschlossen und über sie sind oben genannte Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je Kunde zu 100 Prozent abgesichert. Im Klartext bedeutet das, ein Anleger, der 110.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto angelegt hat, im Konkursfall über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken mit 100.000 Euro (100 Prozent von 100.000 Euro) entschädigt werden würde. Da dies keine akzeptable Sicherheit für die Verbraucher darstellt, haben Bankenverbände in Deutschland einige zusätzliche Sicherungseinrichtungen ins Leben gerufen, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen.
Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) hat zur Sicherung der Einlagen seiner Kunden einen Garantiefonds ins Leben gerufen, der alle Sicht-, Spar- und Termineinlagen (Girokonto, Tagesgeldkonto, Festgeldkonto) sowie Sparbriefe in unbegrenzter Höhe und zu einhundert Prozent absichert, welche von Nichtbanken (Privatpersonen, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen) gehalten werden. Als ältester Sicherungseinrichtung der deutschen Bankenlandschaft gehören dem BVR folgende Banken an:
- Volksbanken
- Raiffeisenbanken
- Genossenschaftliche Spar- und Darlehenskassen
- PSD-Banken
- Sparda-Banken
- Kirchliche Kreditgenossenschaften
- Genossenschaftliche Hypothekenbanken
- Genossenschaftliche Zentralbanken
- Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe
Der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe sichert ähnlich dem BVR alle Nichtbankeneinlagen auf Sicht-, Spar- und Termineinlagen seiner Mitglieder in unbegrenzter Höhe und zu einhundert Prozent ab. Dabei besteht er aus drei Elementen:
- Dem Stützungsfonds aller regionalen Sparkassen- und Giroverbände
- Der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen und
- Dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken
Über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken werden Nichtbankeneinlagen auf Sicht-, Spar- und Terminkonten in unbegrenzter Höhe abgesichert. Ein prominentes Beispiel für ein in diesem Sicherungssystem angeschlossenes Kreditinstitut ist die DKB AG, die Deutsche Kreditbank AG aus Berlin.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
Dem Bundesverband deutscher Banken sind die meisten der in unserem Tagesgeld-Vergleich und Girokonto-Vergleich vorgestellten Kreditinstitute angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds dieses Verbandes haftet zwar nicht in unbegrenzter Höhe für die Einlagen der Kunden seiner Mitgliedsbanken auf Sicht-, Spar- und Terminguthaben, aber mit 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals aus dem letzten Jahresabschluss der betroffenen Bank.
Durch die hohen Eigenkapitalbestände der Banken handelt es sich dabei um Summen, die kaum ein Sparer jemals auch nur annähernd erreichen wird. Beim Comdirect Girokonto etwa wären rund 186 Mio. Euro pro Kunde zu einhundert Prozent versichert und beim TARGOBANK Girokonto gar mehr als 207 Mio. Euro. Selbst bei der relativ kleinen netbank AG wären derzeit fast 4 Mio. Euro pro Kunde abgesichert.
Sie sehen also, Ihr Geld ist bei all diesen Banken mehr als sicher.
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Obwohl für unseren Girokonto-Vergleich kaum zutreffend, sei die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen der Vollständigkeit halber erwähnt. Ihr gehören zwangsweise alle in Deutschland zugelassenen Wertpapierhandelsunternehmen an. Die Entschädigungseinrichtung haftet dabei jedoch nur für bis zu 20.000 Euro pro Kunde und auch das nur zu 90 Prozent.
Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen
Mit bis zu 250.000 Euro pro Kunde für dessen Einlagen auf Tagesgeldkonten und einer unbegrenzten Summe für Einzahlungen in einen Bausparvertrag haftet die Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen für ihre Mitglieder.
Einlagensicherung im Ausland
Bei ausländischen Banken gelten für die Einlagensicherung andere Regelungen und andere Höchstbeträge, die wir Ihnen nachfolgend für die verschiedenen EU-Länder zusammengestellt haben:
Land | Einlagensicherungsgrenze | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
Stand:… | ||||||
Belgien | 100.000 Euro | |||||
Bulgarien | 100.000 Euro | |||||
Dänemark | 100.000 Euro | |||||
Estland | 100.000 Euro | |||||
Finnland | 100.000 Euro | |||||
Frankreich | 100.000 Euro | |||||
Griechenland | 100.000 Euro | |||||
Grossbritannien | 85.000 GBP | |||||
Irland | 100.000 Euro | |||||
Italien | 103.291,38 Euro | |||||
Lettland | 100.000 Euro | |||||
Luxemburg | 100.000 Euro | |||||
Malta | 100.000 Euro | |||||
Niederlande | 100.000 Euro | |||||
Österreich | 100.000 Euro | |||||
Polen | 100.000 Euro | |||||
Portugal | 100.000 Euro | |||||
Rumänien | 100.000 Euro | |||||
Schweden | 100.000 Euro | |||||
Slowakei | 100.000 Euro | |||||
slowenien | 100.000 Euro | |||||
Spanien | 100.000 Euro | |||||
Tschechien | 100.000 Euro | |||||
Ungarn | 100.000 Euro |
Wenn Sie Ihr Geld auch sicher anlegen wollen, stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten ausgewählte Tages- und Festgeldkonten mit allen wichtigen Details und im direkten Vergleich vor:
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